Auszüge aus dem Berufsbild des BVAKT zum
anthroposophischen Kunsttherapeuten
Definition der Anthroposophischen Kunsttherapie
Anthroposophische Kunsttherapie (AKT) wurde in ihren Grundlagen von
1921 bis 1960 im Kontext der Anthroposophischen Medizin,
Heilpädagogik und Sozialtherapie entwickelt. Ihre Pioniere
sind Dr. phil. Rudolf Steiner, Dr. med. Ita Wegman, Dr. med. Margarethe
Hauschka-Stavenhagen, Dora Gutbrod, Christa Slezak-Schindler, Maria
Schüppel, Siegfried und Rose Maria Pütz. Die
Anthroposophische Medizin versteht sich als integrales Konzept, das die
konventionelle Medizin durch diagnostische und therapeutische
Verfahren erweitert. Zu diesen zählt die AKT mit ihren
Fachbereichen Malerei, Musik, Plastik und Sprachgestaltung.
Die AKT ist eine durch den Therapeuten persönlich zu
erbringende medizinische Leistung. Dieser ist jeweils für
seine fachbereichsspezifische Methode gemäß den
Anforderungen der Anthroposophischen Medizin und Heilpädagogik
qualifiziert. Heilmittel in diesem Sinne sind die
fachbereichsspezifischen sowie die fachbereichs- und
methodenübergreifenden Maßnahmen der
Anthroposophischen Kunsttherapie.
Ihr Ziel ist die ganzheitliche Ressourcenaktivierung und
Förderung der Selbstregulation auf geistiger, seelischer,
funktionaler und körperlicher Ebene durch Mittel und Wirkungen
der Künste sowie durch die therapeutische Beziehung.
Grundlegend ist die gestalterische Arbeit mit den sich im
Krankheitsgeschehen und im künstlerischen Prozess
darstellenden Phänomenen. Im Rahmen der
Übungsbehandlungen werden jeweils die spezifischen
Mittel und Wirkungen der Künste Musik und Gesang, Malerei,
Sprachgestaltung und Plastik als Regulativ eingesetzt.
Dieser Einsatz erfolgt mit ausdrucksbezogener oder eindrucksbezogener
Hauptrichtung unter Anwendung komplexer aktivierender, handlungs-,
erlebnis- und erkenntnisorientierter Verfahren. Im therapeutischen
Prozess kommt es zu kommunikativen, beziehungsorientierten
sowie der Selbsterkenntnis und der Entwicklung von biografischer
Kompetenz dienenden Phasen.
Angewendet wird AKT als Einzeltherapie, Einzeltherapie in der Gruppe
oder als Gruppentherapie. Die Anwendungen erfolgen
stationär oder ambulant.
Für die allgemeinen wie für die
fachbereichs-/methodenspezifischen Maßnahmen der AKT bedarf
es spezieller Qualifikationen. Diese werden jeweils im Rahmen einer
anerkannten Ausbildung erworben.
Fachspezifische Handlungskompetenz (Bereich Malerei)
Der Anthroposophische Kunsttherapeut / die anthroposophische
Kunsttherapeutin des Fachbereichs Malerei besitzt eine abgeschlossene,
mindestens 4-jährige Ausbildung. Durch diese Ausbildung
beherrscht er/sie die Malerei und das Zeichnen in den freien
künstlerischen Bereichen und in den Techniken des Kopierens.
Ferner liegen Grundkenntnisse der Plastischen Kunst vor,
Kenntnisse der Kunstgeschichte, Ästhetik,
Phänomenologie, Philosophie, Anthroposophie, sowie
Fachkenntnisse in anthroposophischer Menschenkunde,
Pädagogik, Heilpädagogik, Sozialpädagogik,
Psychologie, Psychiatrie, Anatomie und Physiologie, Pathologie und
Medizin. Die Therapieausbildung basiert auf der künstlerischen
und kunstpädagogischen Ausbildung in Malerei und Zeichnen. Die
durch die künstlerische Ausbildung erworbenen Kenntnisse und
Fähigkeiten im Malen und Zeichnen werden in der
Therapieausbildung in Hinblick auf ihre Rückwirkung auf die
Wesensebenen des Menschen wie z.B. Physis und Psyche reflektiert.
Hieraus wird diagnostische Kompetenz entwickelt und Kompetenz zur
Anwendung der Elemente, Prozesse und Medien der Malerei als
therapeutische Mittel.
Indem der Maler geistige Inhalte mit seelischer Prägung
über die Medien der Malerei und des Zeichnens gestalten und
kommunizieren lernt, erfährt er auch eine fundamentale
Schulung und Harmonisierung seiner leiblichen, seelischen und geistigen
Fähigkeiten.
So dienen Malerei und Zeichnen in der Anthroposophischen Kunsttherapie
weniger dem künstlerisch anspruchsvollen Gestalten von
Gemälden und Zeichnungen, sondern vielmehr einer
direkten Regulationswirkung auf physische, vitale, psychische und
geistige Funktionen sowie der Stärkung der Autonomie der
Patienten und der Entwicklung und Schulung ihrer Selbstregulations- und
Selbstgestaltungs-
fähigkeiten.
Quelle:
BVAKT