Auszüge aus dem Berufsbild des BVAKT zum anthroposophischen Kunsttherapeuten


Definition der Anthroposophischen Kunsttherapie


Anthroposophische Kunsttherapie (AKT) wurde in ihren Grundlagen von 1921 bis 1960 im Kontext der Anthroposophischen Medizin, Heilpädagogik und Sozialtherapie entwickelt. Ihre Pioniere sind Dr. phil. Rudolf Steiner, Dr. med. Ita Wegman, Dr. med. Margarethe Hauschka-Stavenhagen, Dora Gutbrod, Christa Slezak-Schindler, Maria Schüppel, Siegfried und Rose Maria Pütz. Die Anthroposophische Medizin versteht sich als integrales Konzept, das die konventionelle Medizin durch diagnostische und therapeu­tische Verfahren erweitert. Zu diesen zählt die AKT mit ihren Fachbereichen Malerei, Musik, Plastik und Sprachgestaltung. Die AKT ist eine durch den Therapeuten persönlich zu erbringende medizinische Leistung. Dieser ist jeweils für seine fachbereichsspezifische Methode gemäß den Anforderungen der Anthroposophischen Medizin und Heilpädagogik qualifiziert. Heilmittel in diesem Sinne sind die fachbereichsspezifischen sowie die fachbereichs- und methodenübergreifenden Maßnahmen der Anthroposophischen Kunsttherapie. Ihr Ziel ist die ganzheitliche Ressourcenaktivierung und Förderung der Selbstregulation auf geistiger, seelischer, funktionaler und körperlicher Ebene durch Mittel und Wirkungen der Künste sowie durch die therapeutische Beziehung. Grundlegend ist die gestalterische Arbeit mit den sich im Krankheitsgeschehen und im künstlerischen Prozess darstellenden Phänomenen. Im Rahmen der Übungsbehand­lungen werden jeweils die spezifischen Mittel und Wirkungen der Künste Musik und Gesang, Malerei, Sprachgestaltung und Plastik als Regulativ eingesetzt. Dieser Einsatz erfolgt mit ausdrucksbezogener oder eindrucksbezogener Hauptrichtung unter Anwendung komplexer aktivierender, handlungs-, erlebnis- und erkenntnisorientierter Verfahren. Im therapeutischen Prozess kommt es zu kommunikativen, beziehungsorien­tierten sowie der Selbsterkenntnis und der Entwicklung von biografischer Kompetenz dienenden Phasen. Angewendet wird AKT als Einzeltherapie, Einzeltherapie in der Gruppe oder als Gruppen­therapie. Die Anwendungen erfolgen stationär oder ambulant. Für die allgemeinen wie für die fachbereichs-/methodenspezifischen Maßnahmen der AKT bedarf es spezieller Qualifikationen. Diese werden jeweils im Rahmen einer anerkannten Ausbildung erworben.


Fachspezifische Handlungskompetenz (Bereich Malerei)


Der Anthroposophische Kunsttherapeut / die anthroposophische Kunsttherapeutin des Fachbereichs Malerei besitzt eine abgeschlossene, mindestens 4-jährige Ausbildung. Durch diese Ausbildung beherrscht er/sie die Malerei und das Zeichnen in den freien künstlerischen Bereichen und in den Techniken des Kopierens. Ferner liegen Grundkennt­nisse der Plastischen Kunst vor, Kenntnisse der Kunstgeschichte, Ästhetik, Phänomenolo­gie, Philosophie, Anthroposophie, sowie Fachkenntnisse in anthroposophischer Men­schenkunde, Pädagogik, Heilpädagogik, Sozialpädagogik, Psychologie, Psychiatrie, Anatomie und Physiologie, Pathologie und Medizin. Die Therapieausbildung basiert auf der künstlerischen und kunstpädagogischen Ausbildung in Malerei und Zeichnen. Die durch die künstlerische Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten im Malen und Zeichnen werden in der Therapieausbildung in Hinblick auf ihre Rückwirkung auf die Wesensebenen des Menschen wie z.B. Physis und Psyche reflektiert. Hieraus wird diagnostische Kompetenz entwickelt und Kompetenz zur Anwendung der Elemente, Prozesse und Medien der Malerei als therapeutische Mittel. Indem der Maler geistige Inhalte mit seelischer Prägung über die Medien der Malerei und des Zeichnens gestalten und kommunizieren lernt, erfährt er auch eine fundamentale Schulung und Harmonisierung seiner leiblichen, seelischen und geistigen Fähigkeiten. So dienen Malerei und Zeichnen in der Anthroposophischen Kunsttherapie weniger dem künstlerisch anspruchsvollen Gestalten von Gemälden und Zeichnungen, sondern viel­mehr einer direkten Regulationswirkung auf physische, vitale, psychische und geistige Funktionen sowie der Stärkung der Autonomie der Patienten und der Entwicklung und Schulung ihrer Selbstregulations- und Selbstgestaltungs-
fähigkeiten.

Quelle: BVAKT

Weitere Informationen




Beispiele für Indikationen,
bei denen Kunsttherapie verordnet wird

  • Begleitung in persönlichen Krisensituationen

  • Unterstützung bei körperlichen
    und psychomentalen
    Entwicklungsstörungen im
    Kindes- und Jugendalter

  • Unterstützung bei Behinderungen

  • Stabilisierung und Neuorientierung nach schweren Erkrankungen wie z.B. Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Multiple Sklerose, Krebserkrankungen

  • Unterstützung des Heilprozesses bei Erkrankungen wie z.B. Asthma, Depressionen, Demenz, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schwäche- und Erschöpfungszustände
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